Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1648
OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99 (https://dejure.org/1999,1648)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2 U 161/99 (https://dejure.org/1999,1648)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2 U 161/99 (https://dejure.org/1999,1648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 VVG; § 79 VVG
    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers; Brennenlassen einer Kerze in unbeaufsichtigtem Zustand

  • RA Kotz

    Ärger mit den Kindern - Haus verlassen, obwohl der Adventskranz noch brannte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers; Brennenlassen einer Kerze in unbeaufsichtigtem Zustand

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Wohnungsbrand durch Weihnachtskerzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einer quengelt, alles brennt: Wohnungsbrand durch Adventskerzen nach "turbulentem" Familienaufbruch - Versicherung muss zahlen - Überlastete Mutter vergaß im Stress mit quengelndem Kind das Ausblasen der Adventskerzen - Keine grobe Fahrlässigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 480
  • VersR 2000, 1494 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    Dabei muss auch ein subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1986, 254; BGH r + s 1989, 209; Senat r + s 1997, 470; Prölss-Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 VVG RdNr. 117 m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn etwa ein Versicherungsnehmer beabsichtigt, eine oder mehrere brennende Kerzen zu löschen, und er sich nur durch eine kurzfristige Ablenkung von dem beabsichtigten Auslöschen abbringen lässt, spricht dies in der Regel gegen ein grob fahrlässiges Verhalten (BGH VersR 1986, 254).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    Eine Leistungsfreiheit gemäß § 9 Nr. 1 a VHB 84 kommt entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht in Betracht, da diese Vertragsbedingung, wonach Schäden nicht versichert sind, die eine mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (BGH VersR 1993, 830).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    Dabei muss auch ein subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1986, 254; BGH r + s 1989, 209; Senat r + s 1997, 470; Prölss-Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 VVG RdNr. 117 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 49/97

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    So ist ein grob fahrlässiges Verhalten etwa verneint worden, wenn eine Person auf Grund eines Telefongesprächs einen Raum mit brennenden Kerzen in einem Adventsgesteck vorübergehend verlässt (OLG Hamm r + s 1989, 334) oder ein Versicherungsnehmer zu Weihnachten brennende Kerzen zu löschen vergisst, weil ein kleines Kind quengelt und er sich deshalb bereitfindet, einen neuen Puppenwagen vor dem Hause auszuprobieren (OLG Düsseldorf r + s 1998, 424).
  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    Dabei muss auch ein subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1986, 254; BGH r + s 1989, 209; Senat r + s 1997, 470; Prölss-Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 VVG RdNr. 117 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.02.1994 - 20 U 222/92

    Ehegatte; Repräsentant

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    Im Übrigen könnte ein grob fahrlässiges Verhalten der Ehefrau des Klägers diesem nur gemäß § 79 VVG zugerechnet werden, soweit eine Fremdversicherung zu Gunsten der Ehefrau vorläge (OLG Hamm VersR 1994, 1464 [OLG Hamm 04.02.1994 - 20 U 222/92] ; Römer-Langheid, VVG, § 79 RdNr. 5).
  • OLG Hamm, 03.05.1989 - 20 U 297/88

    Kerze; Zimmerbrand; Brand; Feuer; Grobe Fahrlässigkeit; Brandgeruch; Sachschaden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
    So ist ein grob fahrlässiges Verhalten etwa verneint worden, wenn eine Person auf Grund eines Telefongesprächs einen Raum mit brennenden Kerzen in einem Adventsgesteck vorübergehend verlässt (OLG Hamm r + s 1989, 334) oder ein Versicherungsnehmer zu Weihnachten brennende Kerzen zu löschen vergisst, weil ein kleines Kind quengelt und er sich deshalb bereitfindet, einen neuen Puppenwagen vor dem Hause auszuprobieren (OLG Düsseldorf r + s 1998, 424).
  • OLG Köln, 19.11.2009 - 9 U 113/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens

    Er war in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt (so in dem Fall OLG Düseldorf VersR 2000, 1493; vgl. auch BGH VersR 1986, 254; OLG Oldenburg r+s 2000, 425) und hatte hinreichend Überlegungszeit und Veranlassung, die Kerzen durch einfaches Löschen zu sichern, bevor er sich auf das Sofa legte (vgl. OLG Hamburg VersR 1994, 89; OLG Nürnberg r+s 2001, 512; OLG Düsseldorf VersR 1986, 780; OLG Oldenburg r+s 2002, 74; LG Koblenz IVH 2003, 267; AG Neunkirchen r+s 1997, 167; AG St. Goar r+s 1998, 122).
  • OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00

    Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungsfreiheit; Kerze; Advent; Feuer

    Dabei muß ein auch subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl.: Senat OLGR Oldenburg 1999, 354; Prölss/MartinPrölss, VVG, 26. Aufl., § 61 Rdn. 11 und § 6 Rdn. 117).
  • LG Krefeld, 20.04.2006 - 5 O 422/05

    Eintrittspflicht für einen Brandschaden aus einer Hausratversicherung;

    Gerade in dem Gefahrenbewusstsein des Klägers unterscheidet sich dieser hier zu entscheidende Fall von den Fällen, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21.09.1999 ( 4 U 182/98) und das Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.09.1999 ( 2 U 161/99) zu beurteilen hatten und auf die der Kläger für seine gegenteilige Rechtsansicht Bezug nimmt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht